Kurzbeschreibung:
Die Bildergeschichte Max und Moritz nach Maßstäben des Strafgesetzbuches zu bemessen würde bedeuten, dass die von Max und Moritz begangenen Straftaten in den Streichen 1 bis 6, wie Sachbeschädigung, grober Unfug mit Körperverletzung, Diebstahl, Hausfriedensbruch, im 7. Streich mit vorsätzlichem, geplanten Mord an ihnen geahndet wird. Diese Unverhältnismäßigkeit der Mittel mag dem Gefühl von Recht und Ordnung der damaligen Zeit entsprochen haben, konnte aber vom Autor der vorliegenden Bühnenfassung nicht geteilt werden. Daher hat er den letzten Streich im Sinne einer Resozialisierung der heutigen Zeit verändert.